Neu:
Jetzt auch mit Online-Beratung

Interesse?
Kontaktieren Sie uns!

 

Fahrerschutzversicherung


Ein entscheidender Faktor wird durch die verpflichtende Kfz-Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt: Wird ein Beifahrer bei einem selbst verschuldeten Unfall verletzt, ist der Fahrer des Fahrzeugs ihm gegenüber schadenersatzpflichtig. Eine Kfz-Fahrerschutzversicherung kann vor den finanziellen Konsequenzen aus Ansprüchen wie Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Reha-Maßnahmen oder gar Umbaukosten für Haus, Wohnung oder Fahrzeug schützen. Ausführliche Informationen zu den Möglichkeiten dieser wichtigen Zusatzversicherung erhalten Sie von Ihrem FVB-Berater.

Ihr Kontakt

Mirko Ladwig

unabhängiger Finanzmakler
Tel: 0381 4591031
Mobil: 0172 3054843
mi.ladwig@fvb.de

So finden Sie uns