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Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz


Der Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz schützt Ihre rechtlichen Interessen aus Miet-, Pacht- und sonstigen Nutzungsverhältnissen von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen. Die Versicherung greift bei Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter sowie im Falle von selbstgenutztem Wohneigentum auch in Fällen nachbarschaftlicher Streitigkeiten.

Beispiele für die Zuständigkeit der WuG-Rechtsschutzversicherung sind etwa die Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter, ausbleibende Mietzahlungen, ausbleibende Renovierung nach Auszug, Mietminderung bei Mängeln, Eigenbedarfskündigungen, Streit um Betriebskosten oder die Weigerung des Mieters, trotz Kündigung die Wohnung zu verlassen.

Ihr Kontakt

Mirko Ladwig

unabhängiger Finanzmakler
Tel: 0381 4591031
Mobil: 0172 3054843
mi.ladwig@fvb.de

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